Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand

  1. Gundlagen
  2. Vertragsparteien
  3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
  4. Gewährleistung
  5. Obliegenheiten des Kunden
  6. Haftung
  7. Leistungsfristen
  8. Zahlungsbedingungen
  9. Einstellung von Leistungen
  10. Beendigung von Verträgen
  11. Datenschutz
  12. Urheberrecht

1 Grundlagen

1.1 Regelungsgegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleistungen, die von der MedCom Software Erstellungs- und VertriebsgmbH, kurz MedCom genannt, erbracht werden und für Waren, die von der MedCom geliefert werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden mit den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit der MedCom geschlossen wird. Die AGB der MedCom finden auch dann Anwendung, wenn in Angeboten, Veträgen, Vereinbarungen und Veröffentlichungen der MedCom nicht gesondert darauf hingewiesen wird.

1.2 Vereinbarung der Schriftform

1.2.1 Unwirksamkeit von mündlichen Vereinbarungen

Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Ein Abgehen von der Schriftform müsste ausdrücklich schriftlich erfolgen.

1.2.2 Elektronische Medien - Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile werden ausdrücklich als solche bezeichnet und erfolgen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit schriftlich in Papierform. Im sonstigen Geschäftsverkehr zwischen den Vertragsparteien ist die Schriftform auch gegeben, wenn die Vertragspartner mit Fax oder anderen elektronischen Medien (E-Mail) kommunizieren.

1.3 Zustellung

Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung. Gibt der Kunde Änderungen im Sinne von Punkt 2.2.2 dieser AGB nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der MedCom, insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen der MedCom gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.

1.4 Anwendung von österreichischem Recht

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.

1.5 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ausschließlich das Handelsgericht Wien vereinbart.

1.6 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Vertrages haben nicht dessen gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung möglichst nahe kommt.

2 Vertragsparteien

2.1 MedCom

2.1.1 Übertragung von Rechten und Pflichten - Subunternehmer

Die MedCom ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die MedCom wird sich von Subunternehmern die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schriftlich bestätigen lassen.

2.2 Kunden

2.2.1 Übergang von Rechten und Pflichten

Übernimmt ein Dritter Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit der MedCom, ohne dass die MedCom hiezu ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche.

2.2.2 Änderung in der Person des Kunden

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, Änderungen seiner Anschrift (Sitzverlegung), Änderungen seiner Zahlstelle und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, Bank- oder Kreditkartenverbindung, etwaiger Einziehungsaufträge sowie seiner UID-Nummer sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung, der MedCom schriftlich anzuzeigen.

3 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

3.1 Identitätsprüfung

Die MedCom ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweise und Meldezettel sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Kunden zu fordern. Weiters hat der Kunde auf Verlangen der MedCom eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bank- oder Kreditkartenverbindung nachzuweisen. Die MedCom ist berechtigt, alle Angaben des Kunden sowie dessen Kreditwürdigkeit zu prüfen. Der Kunde erklärt sich mit der Weiterleitung seiner Stammdaten an Kreditschutzverbände einverstanden.

3.2 Sicherheitsleistung

Die MedCom ist berechtigt, den Vertragsabschluß entweder von einer Sicherheitsleistung oder/und von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. So nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Sicherheitsleistung nur durch Bankgarantie eines Kreditinstitutes oder durch Barerlag erfolgen.

3.3 Genehmigungen

Für die Einholung von allenfalls erforderlichen Bewilligungen, Konzessionen oder anderen behördlichen Genehmigung sowie für die Erlangung erforderlicher privatrechtlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter ist der Kunde selbst verantwortlich. Diesbezüglich haftet der Kunde der MedCom für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Dem Kunden obliegen die Pflichten hinsichtlich einer allfälligen Vergebührung von mit der MedCom geschlossenen Verträgen. Insbesondere hat er die hierfür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.

3.4 Leistungsmerkmale

Die Verfügbarkeit und Qualität der einzelnen Dienste ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien. Die MedCom ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.

3.5 Unterbrechung der Leistung

Die MedCom wird dem Kunden Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung, zur Vornahme notwendiger Arbeiten, zur Verbesserung eines Dienstes oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich sind, rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen. Angekündigte Unterbrechungen im Sinne diese Punktes stellen keinen Ausfall eines Netzes oder eines Dienstes dar und werden nicht zu den garantierten Verfügbarkeitszeiten gezählt. So im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet die MedCom nicht, wenn sie ihren Verpflichtungen aus einem Vertrag auf Grund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann, sie garantiert insbesondere nicht die Verfügbarkeit von Leitungen und Einrichtungen Dritter.

3.6 Installation - Systemvoraussetzungen

Vor Beginn der Installationsarbeiten bestätigt der Kunde die Konformität seines vorhandenen Systems hinsichtlich aller für eine erfolgreiche Installationen notwendigen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Hardware (PC, Modems, Router), der bereits installierten Software. Dieser Check dient der MedCom zur Vorbereitung und Durchführung der Installation der vereinbarten Software. Kann aufgrund von falschen oder unvollständigen Angaben eine Installation nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden bzw. entsteht der MedCom dadurch ein zusätzlicher Aufwand, so ist die MedCom berechtigt, diese Installationsleistungen, unabhängig von einer für die Installation unter Umständen vereinbarten Pauschale, nach Aufwand zu verrechnen. Eine vereinbarte Installationspauschale bezieht sich auf einen Installationstag und beinhaltet die Fahrtkosten, zusätzliche Installations- bzw. Servicearbeiten. Erforderliche Vorleistungen zur Installation (Vor-Ort System-Check) können von der MedCom nach Aufwand gesondert verrechnet werden.

3.7 Störungen

3.7.1 Störungsmeldung

Der Kunde wird Störungen oder Mängel unter Angabe der möglichen Ursachen am Anschluss oder installierten Programm unverzüglich der MedCom anzeigen, bei Bedarf einen sachkundigen Mitarbeiter beistellen und die Entstörung und den damit verbundenen Zutritt zu den Einrichtungen umgehend ermöglichen.

3.7.2 Störungsbehebung

Die MedCom wird Störungen am zur Verfügung gestellten Programm bzw. an überlassenen Einrichtungen gemäß der für diese Leistung maßgeblichen Leistungsbeschreibung beheben und umgehend beenden. So nichts anderes vereinbart wurde, können Störungen nur in der Support - Servicezeit behoben werden. Entstörungen zu besonderen Bedingungen bzw. darüber hinausgehende Leistungen führt die MedCom jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch. Kann eine Entstörung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, können daraus resultierende Folgen der MedCom nicht angelastet werden. Der Kunde verpflichtet sich, der MedCom die entstandenen Kosten zu ersetzen.

3.7.3 Support - Servicezeit

Support - Servicezeit ist die Zeit von 8.00 bis 16.00 an Werktagen. Der Samstag sowie der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage.

3.7.4 Störungen, die dem Kunden anzulasten sind

Wird die MedCom zur Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Kunden zu vertreten, so ist die MedCom berechtigt, von ihr erbrachte Leistungen sowie ihr erwachsene Aufwendungen dem Kunden (entsprechend den Entgeltbestimmungen für sonstige Dienstleistungen) zu verrechnen. Dies gilt ebenso für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind oder Softwarekomponenten beim Kunden durch Computerviren beeinträchtigt ist.

4 Gewährleistung

4.1 Frist

Die Gewährleistungsfrist für von der MedCom gelieferte Waren beträgt sechs Monate. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit einem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden.

4.2 Mängelrügen

4.2.1 Behebung durch die MedCom

Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Die MedCom wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben oder beheben lassen, wobei der Kunde der MedCom alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen wird. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind von diesem allenfalls notwendige Arbeitskräfte unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Wartung oder Reparatur ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der MedCom über.

4.2.2 Rücktrittsrecht des Kunden

Entsprechen Hard oder Software nicht den vereinbarten Bedingungen, wird die MedCom diese nach ihrer Wahl instand setzen oder austauschen. Ist die MedCom nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Kunden erwachsen keine darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche.

4.3 Ausschluss der Gewährleistung

Für Einrichtungen des Kunden, die durch eigenes Personal des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt für die MedCom jegliche Gewährleistung, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die auf unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung, Bedienung, Beeinträchtigung durch Computerviren sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Die MedCom kann nicht für Störungen und Ausfälle auf Grund höherer Gewalt einstehen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. MedCom übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet bzw. ununterbrochen fehlerfrei läuft.

4.4 Schadenersatzpflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Dienste der MedCom nicht mißbräuchlich zu verwenden und die relevanten Rechtsvorschriften einzuhalten. In jedem Fall ist der Kunde für Inhalte, die er über Einrichtungen der MedCom übermittelt, selbst verantwortlich. Gleiches gilt für Ansprüche, die sich daraus ergeben, daß sich ein Dritter über den Kunden Zugang zu Einrichtungen der MedCom verschafft. Der Kunde verpflichtet sich MedCom schad- und klaglos halten, wenn sie wegen eines mißbräuchlichen Verhaltens (bzw. wegen Nichteinhaltung relevanter Vorschriften) des Kunden zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

5 Obliegenheiten des Kunden

5.1 Verpflichtungen des Kunden

5.1.1

Der Kunde ist verpflichtet der MedCom die Installation der vertragsgegenständlichen technischen Einrichtungen zu ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen und geeigneten Räume rechtzeitig bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in einem für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zustand zu erhalten,

5.1.2

die erforderlichen Arbeiten, die in seinen Räumen oder an Gebäudeteilen durch die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Abtragung von Einrichtungen trotz sachgemäßer Durchführung der Arbeiten nötig werden, auf eigene Kosten durchzuführen,

5.1.3

alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den Einrichtungen der MedCom nur durch die MedCom oder von ihr beauftragte Unternehmen ausführen zu lassen,

5.1.4

der MedCom für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten an den überlassenen Einrichtungen speziellen Sachmittel, soweit diese aufgrund betrieblicher Besonderheiten beim Kunden erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen,

5.1.5

Arbeiten an Kommunikationsleitungen im Haus des Kunden, Stromabschaltungen, Abschaltungen von zentralen Einrichtungen und Änderungen an den Einrichtungen vor ihrer Durchführung der MedCom schriftlich mitzuteilen.

5.1.6

Der Kunde ist für die Erlangung privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Bewilligungen oder Konzessionen selbst verantwortlich.

6 Haftung

6.1 Voraussetzungen

Die MedCom haftet für von ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden, Zinsverluste, verlorengegangene Daten, Folgeschäden, ideelle Schäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter (z.B. Patienten) gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Die MedCom haftet nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen (z. B. Verstümmelungen, Auslassungen oder Verzögerungen) ergeben können und übernimmt auch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter Daten. Insbesondere haftet die MedCom auch nicht bei technischen Ausfällen oder Störungen der zur Verfügung gestellten Dienste und Programme.

7 Leistungsfristen

7.1 Verbindlichkeit

Die maximale Frist, innerhalb der eine Leistung oder ein Dienst zu erbringen ist, ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem jeweiligen Einzelvertrag zu entnehmen. Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

7.2 Verzögerungen

7.2.1 Verzögerungen, die von der MedCom nicht zu vertreten sind

Vereinbarte Fristen verlängern sich und vereinbarte Termine verschieben sich bei einem von der MedCom nicht zu vertretenden, vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere bei nicht vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, geografischer, technischer, oder rechtlicher Nichtrealisierbarkeit von Datenanschlüssen sowie bei höherer Gewalt vor.

7.2.2 Verzögerungen, die von der MedCom zu vertreten sind

Ist die MedCom aus anderen Gründen mit der geschuldeten Leistung im Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn die MedCom eine ihr vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält. Dem Kunden stehen aus Anlass des Rücktritts keine Schadenersatzansprüche zu.

7.2.3 Verzögerungen, die durch den Kunden zu vertreten sind

Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, so ist die MedCom zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von der MedCom gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält.

7.2.4 Folgen für den Kunden

Im Falle von Punkt 7.2.3 hat der Kunde der MedCom die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten sowie entgangenen Gewinn zu ersetzen, jedoch nicht über das für die Erbringung der insgesamt beauftragten Leistung vereinbarte Entgelt hinaus. Als Übergabezeitpunkt und Beginn der Zahlungsfrist wird die Lieferbereitschaft der MedCom vereinbart, auch wenn die Installation und Inbetriebnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

7.3 Eingesetzte Geräte und Einrichtungen

Der Kunde haftet für Beschädigung und Verlust von Geräten und Einrichtungen, die MedCom im Zuge der Erbringung ihrer Dienste in Räumlichkeiten des Kunden aufstellt, ohne Rücksicht auf die Ursache, somit auch bei höherer Gewalt, es sei denn, der Schaden wurde durch die MedCom oder ihre Beauftragten verursacht. Für die Haftung des Kunden ist es gleichgültig, aus welchem Rechtstitel er den Raum nutzt (Eigentum, Pacht, Miete, Fruchtgenuss usw.).

7.4 Kauf von Geräten und Einrichtungen

Nutzung und Gefahr gehen, so nicht vertraglich anderes vereinbart wurde, mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch die MedCom durchgeführt oder organisiert wird. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten.

7.5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MedCom.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Höhe der Entgelte

Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Entgeltbestimmungen der MedCom. Falls auf dem Arbeitsschein, in der Preisliste oder einem Angebot nicht anders vermerkt, verstehen sich sämtliche angeführten Entgelte ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

8.2. Laufende Entgelte

Laufende und sonstige monatliche Entgelte sind nach Ablauf des Tages, an dem die Leistung erbracht wurde, für den Rest des Monats anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im voraus zu bezahlen, wobei bis zu zwölf monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Bei Kündigung sind die monatlichen Entgelte bis zum Tag der Beendigung des Vertrages mit der MedCom zu entrichten.

8.3 Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung

Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung sind auf Verlangen der MedCom im voraus zu bezahlen.

8.4 Fälligkeit

Entgeltforderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zehn Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

8.5 Verrechnung

8.5.1 Modalitäten

Die MedCom ist berechtigt, für den Kunden eine einheitliche Kundennummer festzulegen. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet.

8.5.2 Einzugsermächtigung

Voraussetzung für eine monatliche Zahlung der laufenden Entgelte bei MedCom ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung (Abbuchungsauftrag für Lastschriften). Die Abbuchung erfolgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. Die Bankspesen für Bankeinzüge, die mangels Kontodeckung oder aus anderen Gründen nicht abgebucht werden können, werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.

8.5.3 Rechnungsreklamation

Einwendungen des Auftraggebers gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind schriftlich binnen 14 Tagen zu erheben. Andernfalls gelten die Forderungen als anerkannt.

8.5.4 Guthaben

Die MedCom darf bei Vertragsende bestehende Guthaben des Kunden auch bei anderen zwischen der MedCom und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen verrechnen.

8.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden

Gegen Ansprüche der MedCom kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von der MedCom anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

8.7 Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug ist die MedCom berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen.

8.8 Preisanpassungen

Die MedCom ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte im Rahmen der in Punkt 8.8.1 genannten Faktoren anzupassen.

8.8.1 Benutzerkosten

Die MedCom behält sich darüber hinaus vor, Preise von Diensten entsprechend anzupassen, wenn die Kosten für Übertragungswege und -einrichtungen, die MedCom selbst anmietet, steigen. Die neuen Preise treten ab dem der Mitteilung folgenden Kalendermonat in Kraft.

9 Einstellung von Leistungen

9.1 Gründe für eine Einstellung

Die MedCom ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen für einen Kunden ganz oder teilweise einzustellen, wenn: der MedCom Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gerechtfertigt hätten und diese zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens noch von Bedeutung sind, der Kunde gegenüber der MedCom mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist und der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen unter Androhung der Sperre der Leistung weiterhin säumig bleibt, bei einem Kunden der begründete Verdacht besteht, Dienste der MedCom oder damit in Zusammenhang stehende Leistungen zu missbrauchen oder den Missbrauch durch Dritte zu dulden (auch: Massenmailings u.ä.)

9.2 Aufhebung der Einstellung von Leistungen

Die MedCom wird die Leistungen wieder erbringen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Sperre und der Wiedereinschaltung ersetzt hat. Eine Einstellung von Diensten gemäß Punkt 9.1 der AGB entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der monatlichen Entgelte.

10 Beendigung von Verträgen

10.1 Vertragsdauer

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Befristete Verträge können vor Ablauf der vereinbarten Dauer nicht gekündigt werden. Wird nach Ablauf der Frist die vereinbarte Leistung von der MedCom weiter angeboten und von dem Kunden weiter angenommen und enthält der Einzelvertrag keine speziellere Regelung, so verlängert sich der Vertrag um je ein Jahr. Eine Kündigung hat in der Folge mit dreimonatiger Frist vor Ablauf des Jahres zu erfolgen.

10.2 Kündigung

10.2.1 Unbefristete Verträge

So im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, können unbefristet geschlossene Verträge schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende gekündigt werden.

10.2.2 Rücktrittsrecht - Zufriedenheitsgarantie

In Erweiterung zum jeweils geltenden Rücktrittsrecht gewährt die MedCom eine 30tägige Zufriedenheitsgarantie, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Installation der Dienste. Diese Zufriedenheitsgarantie umfasst die Rückzahlung der vollen Monatskosten, nicht jedoch der einmaligen Einrichtungs-, Installations- und Lizenzkosten, welche in jedem Fall zu tragen sind. Innerhalb dieser Zufriedenheitsgarantie gilt das Rücktrittsrecht mit täglicher Frist. Ein Rücktritt durch Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen.

10.2.3 Technische Weiterentwicklung

Die MedCom behält sich aus technischen oder betrieblichen Gründen vor, Dienste einzustellen. MedCom wird ihre Kunden zeitgerecht über eine geplante Einstellung eines Dienstes informieren und geeignete Alternativen anbieten.

10.3 Sofortige Auflösung eines Vertrages

Die MedCom ist berechtigt alle Vertragsverhältnisse fristlos aufzulösen, wenn: Gründe für die Einstellung gem. Punkt 10.1 vorliegen, hinsichtlich des Kunden ein Ausgleichsverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wurde. Bei sofortiger Auflösung eines Vertrages nach Punkt 11.3 werden sämtliche offenen Forderungen binnen 10 Tagen fällig.

10.4 Rechtsfolgen bei Tod eines Kunden

Der oder die Rechtsnachfolger des Kunden sind verpflichtet, den Tod des Kunden unverzüglich der MedCom anzuzeigen. Sofern nicht binnen zwei Wochen nach Kenntnis der MedCom vom Tod des Kunden ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragt, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Kunden. Für Entgelte, die ab dem Tod des Kunden bis zur Kenntnis des Todes durch die MedCom angefallen sind, haften unbeschadet anderer Bestimmungen Nachlaß und Erben.

11 Datenschutz

11.1 Einhaltung des Datenschutzgesetzes

Die MedCom und alle an einem Auftrag beteiligten Subunternehmer und deren Mitarbeiter verpflichten sich ausdrücklich zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes und des Bankgeheimnisses.

12 Urheberrecht

12.1 Programmüberlassung

Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zu, die ihm überlassenen Programme für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, daß die Programme und Programmunterlagen einschließlich der Vervielfältigungen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MedCom, Dritten nicht bekannt werden. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung der MedCom Programme oder Programmunterlagen zu vervielfältigen, Programme zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen.

12.2 Leistungen nach Plänen des Kunden

Wird eine Leistung oder ein Dienst der MedCom nach Angaben oder Plänen des Kunden eingerichtet und erbracht, so hat der Kunde die MedCom bei Verletzung allfälliger Urheber oder sonstiger Schutzrechte schad- und klaglos zu halten.

12.3 Unterlagen der MedCom

Anbote, Ausführungsunterlagen wie Pläne oder Skizzen, Muster, Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen u. dgl. bleiben stets geistiges Eigentum der MedCom und unterliegen den einschlägigen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw.

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